In jeder Kanzlei entstehen täglich vertrauliche Unterlagen: von Mandantenakten bis zu Schriftsätzen mit personenbezogenen Daten. Diese – in Akten gebündelten – Informationen müssen nach dem Gesetzgeber sauber für eine gewisse Zeit archiviert werden, bevor eine Vernichtung infrage kommt. Nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen sind viele Kanzleien und Rechtsanwälte auf eine Aktenvernichtung angewiesen, die sowohl professionell als auch effizient und sicher arbeitet.
Hier stehen wir Ihnen von AKTA mit unserer Expertise zur Verfügung. Wir kennen uns nicht nur mit den gesetzlichen Gegebenheiten aus, sondern schaffen es auch, die Aktenvernichtung für Rechtsanwälte revisionssicher zu gestalten. Wenn Sie nach kompetenter Unterstützung für das Handling Ihrer Altakten suchen, dann sind wir Ihr Ansprechpartner.
Als Anwalt unterliegen Sie einer besonders sensiblen Verantwortung gegenüber den anvertrauten Daten. Gemäß § 203 StGB gilt die anwaltliche Schweigepflicht auch über den Aktenschluss hinaus. Dies betrifft nicht nur den Umgang mit sensiblen Informationen, sondern auch deren Entsorgung. Die Datenträger- und Aktenvernichtung stellt für Rechtsanwälte oder Kanzleien oft eine logistische Herausforderung dar. Die Akten müssen sorgsam katalogisiert und eingelagert werden, ehe es nach Ablauf der Frist zur Entsorgung kommt.
Anwälte sollten diese Rahmenbedingen im Blick behalten:
Bei AKTA sind wir Ihr idealer Dienstleister, denn wir kennen uns mit den geltenden Vorschriften optimal aus und sind zudem in der Lage, Ihnen mit unserer „AKTA-Sicherheit“ ein Qualitäts- und Sicherheitsversprechen zu geben. Im Zuge der Aktenvernichtung achten wir für Rechtsanwälte auf eine sorgsame Arbeit. So sind Sie optimal abgesichert!
Kanzleien unterliegen strengen Aufbewahrungs- und Löschungspflichten. Nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Fristen sind Sie nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, Altakten zu vernichten. Je nach Art der Daten gelten folgende Fristen und Vorschriften:
Die Einhaltung dieser Fristen ist essenziell, um Bußgelder oder Reputationsschäden zu vermeiden. Aus diesem Grund lohnt es sich, auf einen erfahrenen Dienstleister wie AKTA zu setzen. Wir kümmern uns zudem nicht nur um eine fachgerechte Aktenvernichtung für Anwälte, sondern nehmen uns auch Ihrer IT-Entsorgung und Datenträgervernichtung an. Dank uns beansprucht veraltete Technologie keinen Stauraum mehr, sondern wird sicher und umweltschonend entsorgt!
Bei AKTA möchten wir das Handling von Altakten so einfach und angenehm wie möglich machen. Aus diesem Grund bieten wir nicht nur eine professionelle Aktenvernichtung für Arztpraxen und Steuerberater, sondern auch für Rechtsanwälte an. Wir haben unseren Service speziell auf die Anforderungen von Rechtsanwaltskanzleien ausgerichtet. Im Fokus stehen Sicherheit, Nachvollziehbarkeit und Komfort.
Möchten Sie uns beauftragen, müssen Sie sich keine Gedanken über aufwendige Abläufe oder langatmige Korrespondenzen machen. Wir möchten Sie durch Effizienz und Professionalität unterstützen! Nach einer kurzen Bedarfsanalyse stellen wir Ihnen – dank unserer Behältervielfalt – passende, abschließbare Sicherheitsbehälter zur Verfügung, die sich unauffällig in Ihre Kanzleiräume integrieren lassen. Durch die komfortablen Rollen folgt der Behälter flexibel und bequem durch die gesamten Räumlichkeiten, was auch Ihren Mitarbeitern die Sortierung der Akten erleichtert. Das Sicherheitsschloss sorgt zudem dafür, dass Akten im Inneren vor unbefugtem Zugriff geschützt bleiben.
Die Abholung erfolgt durch speziell geschultes Personal, das für den Umgang mit vertraulichen Daten qualifiziert ist und in GPS-überwachten Fahrzeugen. Anschließend werden die Dokumente im Zuge unserer Aktenvernichtung für Anwälte in unserer zertifizierten Anlage vernichtet – selbstverständlich nach DIN 66399 und DSGVO. Nach jedem Vorgang erhalten Sie ein Vernichtungsprotokoll, das als offizieller Nachweis dient.
Die Anforderungen an die Aktenvernichtung für Anwälte sind hoch und der Aufwand in Eigenregie wird oft unterschätzt. Viele Kanzleien nutzen veraltete Schredder, die nicht einmal die Mindestanforderungen der DIN 66399 erfüllen. Gleichzeitig fehlt es an Dokumentation und Nachweisbarkeit, was im Fall einer Prüfung zu erheblichen Problemen führen kann. Mit uns als Partner erhalten Sie Effizienz und Sicherheit und das zu optimalen Konditionen.
Unser Service umfasst folgende Dienstleistungen für unsere Kunden:
Sie sparen nicht nur Zeit und Ressourcen, sondern handeln zugleich absolut rechtskonform. Durch unsere Expertise wissen Sie die Daten in guten Händen und können sich wieder vollkommen Ihren Kernaufgaben widmen. Und sollten Sie nicht nur bei der Aktenvernichtung Hilfe benötigen, können Rechtsanwälte auch für die Akteneinlagerung auf uns zukommen.
Wir stellen Ihnen zuverlässige Lösungen vor, damit Ihre Archive nicht überquellen und Sie diese überschaubar und mit System gestalten können. Kommen Sie gern jederzeit für eine Beratung auf uns zu!
Wenn Sie eine professionelle, diskrete und rechtssichere Lösung für Ihre Akten suchen, sind wir der richtige Ansprechpartner. Unsere Aktenvernichtung verbindet für Rechtsanwälte Datenschutz, Komfort und absolute Transparenz. Wenn Sie jetzt von unserem Service profitieren wollen, dann kontaktieren Sie uns und wir besprechen mit Ihnen das genaue Vorgehen und klären offene Fragen.
Und wenn Sie als Rechtsanwalt nicht nur an einer Aktenvernichtung, sondern auch an einer professionellen Datenträgervernichtung interessiert sind, dann können wir Ihnen auch hier mit unserer Expertise optimal weiterhelfen.
Mit AKTA wird die Entsorgung Vernichtung Ihrer Akten und Datenträger zum Kinderspiel!