Alle IT- und Telekommunikationsgeräte fallen abfallrechtlich unter das deutsche Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) und müssen vom Besitzer fachgerecht entsorgt werden.
Zu den IT- und Telekommunikationsgeräten zählen z.B.:
Leider landen noch viele dieser Geräte in der Restmülltonne oder werden anderweitig unsachgemäß entsorgt. Dadurch gelangen schädliche Materialien aus Batterien oder auch Kunststoffe in Boden und Wasser – eine der Hauptursachen für Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung.
Außerdem können ausgediente PCs, Notebooks oder auch Smartphones wichtige personenbezogene Daten enthalten, die nicht in die falschen Hände gelangen dürfen. Zum Schutz dieser Daten ist eine korrekte Vernichtung der eingebauten Speichermedien, wie z.B. Festplatten, unumgänglich.
Als Erstbehandlungsanlage nach ElektroG bietet Ihnen AKTA einen Rund-um-Service an. Unser geschultes Fachpersonal sorgt für die fachgerechte Entsorgung ausgedienter IT- und Telekommunikationsgeräte und stellt dabei eine datenschutzkonforme Vernichtung aller personenbezogenen Daten in der eigenen nach DIN 66399 zertifizierten Anlage sicher.
Unsere Dienstleistung umfasst:
IHRE VORTEILE:
Benötigen Sie Unterstützung bei der Entsorgung Ihres alten PCs, Notebooks, Smartphones? Haben Sie Fragen zum Datenschutz? Dann wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner.