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Die EU-Datenschutz-grundverordnung

Ludwigsburg, im April 2018.

Ab Mai 2018 greift für den Umgang mit personenbezogenen Daten die EU-Datenschutzgrundverordnung - ist auch Ihr Unternehmen fit? 

Die Datenschutzgrundverordnung greift die wesentlichen Mechanismen des Bundesdatenschutzgesetzes auf. Durch die Verschärfung der Dokumentationspflichten und Strafen ist es für Unternehmen jedoch wichtiger denn je, den Datenschutz ernst zu nehmen und wirksam zu gestalten. Dies gilt natürlich auch für den Bereich der Akten- und Datenträgervernichtung, die rechtlich eine Auftragsdatenverarbeitung darstellt. 

Übrigens: Die Informationen einfach immer weiter zu lagern, ist keine Lösung, denn es besteht die gesetzliche Pflicht zur Löschung bzw. Vernichtung nicht benötigter Daten.

Akten zu AKTA - basta!

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