AKTA GmbH ist bestrebt, seine digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten.
Unser Ziel ist es, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bereitzustellen.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website https://www.akta.de/ und wurde am 29.07.2026 erstellt.
AKTA ist die Marke der KURZ Gruppe für Dienstleistungen rund um den Datenschutz. Seit über zwei Jahrzehnten bietet das Unternehmen im süddeutschen Raum die sichere und laufende Vernichtung von Papierakten sowie Datenträgern aller Art wie Festplatten, CDs, Bänder oder Filme an, einschließlich der dazugehörigen Logistik. Ergänzend werden Prototypen, Musterteile und Sperrchargen fachgerecht vernichtet sowie die Entsorgung von IT- und Telekommunikationsgeräten wie PCs, Laptops und Mobiltelefonen angeboten. Für aufbewahrungspflichtige Akten steht zudem eine sichere körperliche und digitale Einlagerung zur Verfügung. Alle Leistungen erfüllen die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes und einschlägiger DIN-Normen. Über einen angeschlossenen Onlineshop können Vernichtungsleistungen rund um die Uhr bestellt werden.
Die folgenden Anforderungen an die Barrierefreiheit wurden bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Website bereits berücksichtigt und erfolgreich umgesetzt:
Sie erreichen unsere Ansprechperson für Barrierefreiheit unter folgenden Kontaktdaten:
Stefanie Bach
Mühläckerstraße 26
71642, Ludwigsburg
info@akta.de
Für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde verständigt. Grundlage dafür ist ein Staatsvertrag, der die Gründung einer zentralen Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorsieht. Die Behörde – voraussichtlich „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" – soll künftig die Überwachung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen übernehmen. Damit sie ihre Arbeit aufnehmen kann, muss der Staatsvertrag noch durch die Länder ratifiziert werden. Sobald die Ratifizierung abgeschlossen ist, werden die Angaben zur Marktüberwachungsbehörde automatisch in die Barrierefreiheitserklärung übernommen.
Bis zur formalen Errichtung der MLBF können Anfragen an folgende Adresse gerichtet werden:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E·Mail: MLBF@~@ms.sachsen-anhalt.de