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AKTA-Sicherheit

In der Sprache des Bundesdatenschutzgesetzes stellen die Akten- und Datenträgervernichtung sowie die Akteneinlagerung Teilprozesse der Datenverarbeitung dar, nämlich die Speicherung und Löschung von Daten.

AKTA bietet eine in hohem Maße standardisierte Dienstleistung, die Ihnen hilft,

  • Ihren gesetzlichen Pflichten bei der Datenverarbeitung nach den Vorgaben der DSGVO nachzukommen,
  • Ihre Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vor Missbrauch und Datenklau zu schützen.

Die wesentlichen Elemente dieser Dienstleistung sind:

  • besonders geschulte Mitarbeiter, die persönlich auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet sind,
  • die Umsetzung des Katalogs an technischen und organisatorischen Maßnahmen nach der Anlage zu § 9 BDSG soweit anwendbar,
  • die Anwendung des geeigneten Zerkleinerungsgrades für die Papieraktenvernichtung und Datenträger nach den Vorgaben der DIN 66399,
  • eine ausgereifte Spezial-Logistik bestehend aus einem GPS-überwachten Fuhrpark sowie abschließbaren Sicherheitsbehältern,
  • unser AKTA-Datensicherheitszentrum mit modernster Vernichtungstechnik und permanent überwachten und alarmgesicherten Betriebs- und Lagerflächen.
     

GUT ZU WISSEN,

...dass

  • bei der Beauftragung mit den AKTA-Standardprodukten alle Anforderungen an den Datenschutz automatisch erfüllt sind - denn darauf basieren unsere Dienstleistungen von vornherein.
  • AKTA im Bedarfsfall darüber hinaus die richtige individuelle Lösung für Sie und mit Ihnen gemeinsam erarbeitet. Sprechen Sie uns an.
  • AKTA keinen Unterschied zwischen personenbezogenen Daten und sonstigen Informationen macht - es wird stets der höchste gesetzliche Maßstab angelegt. Wir sind zertifizierter Fachbetrieb nach DIN 66399.
  • AKTA Ihnen den Ausbau und die sichere Vernichtung Ihrer Datenträger gerne abnimmt. Wir sind eine Erstbehandlungsanlage nach ElektroG und bei der Stiftung EAR registriert.
  • alle bei der Vernichtung anfallenden Reststoffe sachgerecht und umweltfreundlich entsorgt oder recycelt werden - wir sind Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 Krw/AbfG.
  • AKTA nicht alleine steht - die KURZ Gruppe bietet eine beachtliche Dienstleistungspalette in einem großen Einzugsgebiet.

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